Wir sind sowieso alle schon infiziert – aber dagegen haben wir ein sehr gutes Gegenmittel gefunden: R E I S E N
Aber dieses Gegenmittel wurde uns seit Wochen ganz arg eingeschränkt. Wir sind alle zum Abwarten verurteilt …
Ich möchte hier mit diesem Blog eine ungefähre Situationsdarstellung zum heutigen Zeitpunkt geben, dies natürlich aus österreichischer Sicht.
Heutige Statistik im Ländervergleich

Hälfte infizierter Österreicher genesen
Eine positive Momentaufnahme zum Coronavirus in Österreich hat sich am Ostersonntag ergeben:
Stand: 12.4.2020, 9.30 Uhr
Bisher durchgeführte Testungen: 144.877
Bestätigte Fälle: 13.945
Todesfälle: 350 Fakt ist aber auch: Das Virus ist noch nicht besiegt, wie auch Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in einem Osterschreiben wissen ließ.
In dem offenen Brief schrieb Kurz, dass Österreich die Corona-Krise bisher besser als andere Länder bewältigen konnte, aber er wies auch darauf hin, dass das Coronavirus „uns noch über Monate begleiten“ werde. Am Sonntag ergaben die aktuellen Zahlen des Gesundheits- und des Innenministeriums den sechsten Tag in Folge einen Rückgang der „aktiven“ Erkrankungen. Im 24-Stundenvergleich kam es zu einem Rückgang um 1,8 Prozent auf 6.608 Personen. Ein wenig mehr als 1.000 dieser 6.608 Menschen befanden sich am Sonntag in Spitalsbehandlung, mit 243 waren fast ein Viertel davon in der Intensivstation. Damit bleibt diese kritische Zahl weiterhin stabil.
Einschränkungen in Handel, Dienstleistung und Gastgewerbe
Das Betretungsverbot betrifft Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Freizeit- und Sportbetriebe sowie sämtliche Gastgewerbebetriebe.
Geöffnet bleiben als Ausnahmen unter anderem Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Post oder Banken. Die Lebensmittelversorgung wird über Supermärkte und Lieferservices gewährleistet.
Ab 14.4. 2020 können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder aufmachen unter den folgenden Bedingungen:
- Max. 400m² Verkaufsfläche
- Nur 1 Kunde pro 20 m²
- Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle
- Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
- Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden
- Bau- und Gartenmärkte können ebenfalls bereits ab 14.4. aufsperren unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche – die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich
- Die 400 m² Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren
Der Sicherheitsabstand von 1 Meter ist auch auf Parkplätzen und in Garagen einzuhalten.
Bei Gastgewebebetrieben dürfen vorbestellte Speisen abgeholt werden, wenn diese nicht vor Ort konsumiert werden und gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten wird.
Auch für Beherbergungsbetriebe gilt, mit Ausnahmen, ein Betretungsverbot. Rechtsgrundlage ist die Verordnung „Vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung von der Verbreitung von COVID-19“.
Einschränkungen beim Reisen
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus‘ wurden Binnengrenzkontrollen eingeführt. Eine Einreise nach Österreich ist nur noch an bestimmten Grenzübergängen erlaubt und mit bestimmten Voraussetzungen (z.B. ärztliches Zeugnis) verbunden. Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie aktuelle Informationen zu Grenzkontrollmaßnahmen an Österreichs Grenzen.
Diese Maßnahmen gelten bis Ende April, sodann wird die weitere Vorgangsweise neu bewertet. Im Mai sollten vorsichtig weitere Lockerungen verkündet werden. Eventuell sind dann wieder beschränkte Reisen innerhalb Österreichs möglich. Auch könnte es eine Öffnung der Campingplätze geben – das alles mit strengen Auflagen…
Derzeit heisst es noch – bitte warten …
